Teil 2: Immobilienerstkäufer - Wie bereiten Sie sich am besten vor?

Der Kauf einer Immobilie ist eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben, und gerade für Erstkäufer kann dieser Prozess mit vielen Unsicherheiten verbunden sein. In meinem letzten Beitrag habe ich Ihnen bereits einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Schritte vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags gegeben – von der finanziellen Vorbereitung bis hin zur Entscheidung für die richtige Immobilie. Diese Vorbereitungsphase ist entscheidend, um einen reibungslosen Kaufprozess zu gewährleisten.

Nun geht es weiter: In diesem Beitrag möchte ich Sie durch den nächsten wichtigen Abschnitt führen – von der Unterzeichnung des Kaufvertrags bis zur Eintragung ins Grundbuch. Denn erst mit diesem Schritt sind Sie offiziell Eigentümer der Immobilie. Dabei gibt es zahlreiche Details zu beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

1. Nach der Kaufvertragsunterzeichnung – Was passiert als Nächstes?

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar haben Sie einen wichtigen Meilenstein erreicht. Doch die Unterzeichnung des Vertrags ist nicht das Ende, sondern nur der Anfang eines weiteren wichtigen Abschnitts auf dem Weg zum Eigenheim. Der Kaufvertrag bildet die Grundlage für den Eigentumsübergang, doch bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch gibt es noch einige Schritte zu durchlaufen.

Die Rolle des Notars: Nach der Vertragsunterzeichnung beim Notar ist dieser dafür verantwortlich, den Kaufpreis fällig zu stellen. Das bedeutet, dass der Notar sicherstellt, dass alle Voraussetzungen für die Bezahlung des Kaufpreises erfüllt sind. Dies beinhaltet die sogenannte Auflassungsvormerkung, die den Käufer im Grundbuch als zukünftigen Eigentümer sichert und somit verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie an eine dritte Partei verkauft. Der Notar holt zudem alle erforderlichen Genehmigungen ein, z.B. bei der Gemeinde oder anderen Behörden, falls notwendig.

Fälligkeit des Kaufpreises: In der Regel wird der Kaufpreis einige Wochen nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig. Der Notar teilt dem Käufer schriftlich mit, wann die Zahlung erfolgen muss. Achten Sie darauf, dass Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Finanzierung geklärt und die nötigen Mittel bereitgestellt haben. Verzögerungen bei der Zahlung können schwerwiegende Folgen haben, da sie zu Vertragsstrafen führen können.

2. Die Finanzierung – Sicherstellen, dass alles in Ordnung ist

Ein elementarer Bestandteil des Immobilienkaufs ist die Finanzierung. Nachdem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben, müssen Sie sicherstellen, dass die finanzielle Abwicklung reibungslos funktioniert. Meistens haben Käufer bereits eine Finanzierungsbestätigung ihrer Bank vorliegen, bevor sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Dennoch gibt es nach der Vertragsunterzeichnung einige Aspekte zu beachten.

Zahlungsabwicklung: Nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung des Notars sind Sie als Käufer verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb der gesetzten Frist zu überweisen. In der Regel wird der Kaufpreis direkt auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Sofern noch eine Restschuld bei der Bank zu zahlen ist, kann es auch sein, dass Sie zwei Überweisungen tätigen müssen. Dies erläutert der Notar detailliert in seiner Fälligkeitsmitteilung.

Zwischenfinanzierungen: In manchen Fällen müssen Käufer auf eine Zwischenfinanzierung zurückgreifen, insbesondere wenn Eigenkapital durch den Verkauf einer anderen Immobilie oder die Auszahlung eines Bausparvertrags noch nicht verfügbar ist. Stellen Sie sicher, dass solche Finanzierungen rechtzeitig abgeschlossen wurden und fristgerecht bereitstehen.

3. Schlüsselübergabe – Ein spannender Moment

Die Schlüsselübergabe ist für viele Käufer der emotionale Höhepunkt des gesamten Kaufprozesses. Endlich halten Sie die Schlüssel zu Ihrer eigenen Immobilie in den Händen! Doch dieser Schritt erfolgt in der Regel erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Die Übergabe der Immobilie wird oft im Kaufvertrag genau geregelt – achten Sie darauf, dass alle darin festgelegten Bedingungen eingehalten werden.

Begehung der Immobilie vor der Übergabe: Es ist ratsam, vor der eigentlichen Schlüsselübergabe eine Begehung der Immobilie durchzuführen. Dabei sollten Sie überprüfen, ob sich die Immobilie in dem Zustand befindet, der im Kaufvertrag festgelegt wurde. Falls Mängel vorhanden sind, sollten diese schriftlich festgehalten und eventuell noch mit dem Verkäufer geklärt werden.

Schlüsselübergabe

Versicherungen prüfen: Bei Immobilienverkäufen läuft die Gebäudeversicherung in Deutschland nach festgelegten Regeln ab. Hier ist der Ablauf im Detail:

  • Übergang der Gebäudeversicherung auf den Käufer: Wenn eine Immobilie verkauft wird, geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Das bedeutet, der Käufer tritt in den bestehenden Versicherungsvertrag des Verkäufers ein. Diese Regelung ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 95 VVG) festgelegt.
  • Möglichkeit der Kündigung durch den Käufer: Der Käufer hat das Recht, die übernommene Gebäudeversicherung zu kündigen. Er kann dies innerhalb eines Monats nach der Eigentumsübertragung tun. Die Kündigung wird entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam, je nach Wunsch des Käufers.
  • Kündigungsrecht des Versicherers: Auch der Versicherer hat das Recht, den Vertrag nach dem Eigentumswechsel zu kündigen. Das muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Verkaufs geschehen. In der Praxis kommt dies jedoch selten vor.
  • Versicherungsschutz bis zur Kündigung: Solange der Vertrag nicht gekündigt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Es ist also kein Risiko für den Käufer in der Übergangsphase, da die Immobilie durchgehend versichert bleibt.
  • Prüfung und Anpassung der Versicherung: Der Käufer sollte die bestehende Gebäudeversicherung sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie ausreichend ist und seinen Bedürfnissen entspricht. Eventuell macht es Sinn, den Vertrag zu ändern oder zu einer anderen Versicherung zu wechseln, die bessere Konditionen bietet.
  • Schlüsselübergabe und Haftung: Wichtig ist, dass ab der Schlüsselübergabe der Käufer für den Versicherungsschutz verantwortlich ist. Der Verkäufer hat bis zu diesem Zeitpunkt die Pflicht, sicherzustellen, dass die Immobilie weiterhin versichert ist.

Zusammengefasst: Beim Verkauf einer Immobilie geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser hat das Recht, die Versicherung zu kündigen oder beizubehalten, sollte jedoch sicherstellen, dass der Versicherungsschutz seinen Anforderungen entspricht.

4. Eintragung ins Grundbuch – Der finale Schritt

Erst mit der Eintragung ins Grundbuch werden Sie offiziell zum Eigentümer der Immobilie. Die Eintragung ist somit der rechtlich letzte Schritt des Kaufprozesses, und erst danach gehört Ihnen die Immobilie im rechtlichen Sinne.

Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung: Bereits kurz nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird der Notar die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Diese Vormerkung sichert Ihnen das Vorkaufsrecht und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie noch an jemand anderen verkauft. Nach der Zahlung des Kaufpreises und der Erfüllung aller weiteren Bedingungen wird die Auflassungsvormerkung gelöscht und Sie werden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Kosten der Grundbucheintragung: Die Kosten für die Grundbucheintragung trägt in der Regel der Käufer. Diese Kosten sind abhängig vom Kaufpreis und liegen etwa bei 0,5% des Kaufpreises. Es ist wichtig, diese zusätzlichen Kosten von Anfang an in Ihre Finanzplanung mit einzubeziehen.

5. Was passiert, wenn etwas schiefgeht?

Manchmal können während des Kaufprozesses unerwartete Probleme auftreten. Diese können den rechtlichen, finanziellen oder auch praktischen Bereich betreffen. Hier einige potenzielle Fallstricke und wie Sie diese umgehen können:

Verzögerungen bei der Finanzierung: Sollten sich Probleme bei der Finanzierung ergeben, informieren Sie sofort den Verkäufer und den Notar. In den meisten Fällen können Fristen in Absprache verlängert werden. Zögern Sie jedoch nicht, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Mängel an der Immobilie: Falls nach der Schlüsselübergabe Mängel auftreten, die vorher nicht ersichtlich waren, sollten Sie umgehend handeln. Bei versteckten Mängeln, die der Verkäufer Ihnen nicht mitgeteilt hat, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Schadensersatz oder Mängelbeseitigung.

Verzögerungen bei der Eintragung ins Grundbuch: Es kann vorkommen, dass die Eintragung ins Grundbuch aus verschiedenen Gründen verzögert wird, beispielsweise durch bürokratische Hürden. Hier ist es wichtig, geduldig zu bleiben und gegebenenfalls nachzufragen. Der Notar wird Sie in solchen Fällen auf dem Laufenden halten.

 

Fazit – Gute Vorbereitung ist das A und O

Der Kauf einer Immobilie ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Details beachtet werden müssen. Eine gute Vorbereitung und das Einholen professioneller Beratung sind der Schlüssel zum Erfolg. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Finanzen im Griff haben, alle rechtlichen Schritte verstehen und die Immobilie in einem guten Zustand übernommen wird.

Sobald die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist, können Sie stolz auf Ihre eigene Immobilie blicken und sich über den erfolgreichen Abschluss freuen. Der Weg dorthin mag herausfordernd sein, doch mit der richtigen Planung und professioneller Unterstützung können Sie diesen Prozess sicher und erfolgreich meistern. Ich begleite Sie gerne von der ersten Besichtigung bis hin zur Eintragung ins Grundbuch, beantworte Ihre Fragen und unterstütze Sie bei wichtigen Entscheidungen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass der Kauf Ihrer Traumimmobilie ein Erfolg wird und Sie sich auf eine sichere Zukunft in den eigenen vier Wänden freuen können.

Zögern Sie nicht, mich bei Fragen oder für eine persönliche Beratung zu kontaktieren.

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