Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Maklervertrag: Mit Aufnahme der Maklertätigkeit beziehungsweise der Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter oder durch Übersendung des Exposés, kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten mit den nachfolgenden Bedingungen zustande.
2. Angebot: Unsere Angebote und Informationen werden nach besten Wissen und Gewissen aus den Informationen Dritter erstellt und herausgegeben. Eine Haftung der Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Irrtümer wird nicht übernommen.
3. Vertragsdauer: Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen sofort gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die JP Immobilien GmbH ist berechtigt dem Kunden bis auf Widerruf Objekte zu präsentieren.
4. Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt für beide Seiten provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Informationsweitergabe: Alle Unterlagen und Informationen die an den Interessenten gehen, sind vertraulich zu behandeln. Jegliche Weitergabe an Dritte führt zur vollen Provisionspflicht.
6. Provision: Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald ein Vertrag des zu kaufenden oder zu mietenden Objekts abgeschlossen beziehungsweise beurkundet wird und ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug nach Rechnungstellung zu zahlen.
Soweit in unseren schriftlichen Angeboten nichts anderes genannt, gelten folgende Provisionssätze:
Bei An- und Verkauf von Grundbesitz wie Häusern, Wohnungen und Gewerbeobjekten wird eine Gesamtprovision in Höhe von 5,95% inkl. MwSt. auf den Gesamtkaufpreis mit allen Nebenleistungen fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, oder ausgewiesen ist.
Bei Vermietung und Verpachtung von Wohneigentum oder Gewerbe sind 2 Brutto-Monatsmieten inkl. MwSt. als Provision zu zahlen.
7. Schadenersatz: Bei Nichtabsage bez. nicht erscheinen bei einem Termins (z.B. Besichtigung eines Objektes) bis 6 Stunden vor diesem Termin, ist der Makler berechtigt, einen Stundenlohn von 60€ netto, plus evtl. gefahrene Kilometer x 0,30€ netto in Rechnung zu stellen.
8. Aufwandsentschädigung: Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Auftragsdauer aufgibt oder die Verkaufsbemühungen des Auftragnehmers nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen vereinbart. Hierzu hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Exposés, etwaige Eingabekosten ins Internet und ähnliche Kommunikationsdienste. Die Kosten für Telefon, Telefax, Porti sind pauschal mit 20,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer zu vergüten. Ferner Fahrkosten gemäß Nachweis, bei Nutzung des PKW 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer. Der Aufwendungsersatz wird der Höhe nach auf 10% der zu erwartenden Provision beschränkt und ist mit dem Tage der Vertragsbeendigung fällig.
9. Beurkundung: Der Makler kann an dem Beurkundungstermin teilnehmen und hat Anrecht auf eine Ausfertigung der Kauf- oder Mieturkunde.
10. Geldwäschegesetz: Gemäß Geldwäschegesetzt sind wir verpflichtet, nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG), die Identität des Vertragspartners festzuhalten.
11. Schlussbestimmung: Gerichtsstand ist, sofern zulässig, Itzehoe.